Die homologierten Roadsitalia‑Auspuffanlagen werden entwickelt und zertifiziert, um die für die in der Genehmigung aufgeführten Fahrzeugmodelle geltenden Geräuschgrenzwerte einzuhalten. Diese Seite erklärt, wie das Auspuffgeräusch korrekt gemessen wird, welche Vorschriften gelten und wie das Ergebnis zu interpretieren ist.
Rechtliche Bezüge
- UN‑Regelung Nr. 92 — Genehmigung nicht originaler Austausch‑Schalldämpferanlagen für Fahrzeuge der Klasse L. Nach dieser Regelung sind unsere Anlagen genehmigt.
- UN‑Regelung Nr. 41 — Geräuschemissionen von Krafträdern; legt die von der Regelung Nr. 92 in Bezug genommenen Messverfahren fest.
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 — Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Antriebsleistung (ergänzt die Verordnung (EU) 168/2013).
- ISO 5130 — internationale Norm für die Messung des Schallpegels stehender Fahrzeuge.
Was gemessen wird
Die praktische Überprüfung des Geräuschs erfolgt mit der Standgeräuschprüfung. Dieser Wert:
- ist in der Zulassungsbescheinigung im Feld U.1 angegeben, mit der Prüfdrehzahl im Feld U.2;
- ist ein Referenzwert für Straßenkontrollen und die Hauptuntersuchung, kein eigenständiger Genehmigungsgrenzwert;
- darf nicht mit dem Fahrgeräuschpegel (Feld U.3) verglichen werden, der mit einem anderen Verfahren (7,5 m, unter Beschleunigung) ermittelt wird und deutlich niedrigere Werte ergibt.
Für einen genehmigten Austauschschalldämpfer lautet das Konformitätskriterium, dass er keine höheren Pegel erzeugt als die Originalanlage desselben Fahrzeugs, gemessen mit demselben Verfahren (UN‑Regelung Nr. 92, § 6.2).
Wie die Messung durchgeführt wird
Die Messung muss von einer Werkstatt oder qualifiziertem Personal durchgeführt werden, mit:
- einem Schallpegelmesser der Klasse 1 (IEC 61672‑1), kalibriert, mit Windschutz;
- einer ebenen Fläche im Freien, ohne Wand, Fahrzeug oder Hindernis innerhalb von 3 m vom Fahrzeug oder vom Gerät, und ohne Personen in der Nähe außer den Bedienern;
- dem Mikrofon 0,5 m von der Auspuffmündung, auf gleicher Höhe wie die Mündung, in 45°;
- dem Motorrad im Leerlauf, Motor auf Betriebstemperatur.
Vorgehen: den Motor auf die in den Fahrzeugpapieren angegebene Drehzahl bringen, dann das Gas schlagartig bis zum Leerlauf zurücknehmen. Der Höchstwert wird über den Zeitraum aufgezeichnet, der das kurze Halten der konstanten Drehzahl und den gesamten Auslauf umfasst. Die Prüfung wird 3‑mal wiederholt; die Messungen sind gültig, wenn die Werte um nicht mehr als 2,0 dB(A) voneinander abweichen, und der höchste Wert wird herangezogen.
Wie das Ergebnis bewertet wird
Der in den Fahrzeugpapieren angegebene Standgeräuschpegel ist ein Referenzwert, keine absolute Grenze. Die UN‑Regelung Nr. 92 (§§ 3.3 und 8), nach der die Anlage genehmigt ist, lässt bei der Standgeräuschprüfung eine Abweichung von bis zu 3 dB(A) vom Genehmigungswert zu; hinzu kommt die einer Feld‑Schallpegelmessung eigene Messunsicherheit in der Größenordnung von 2 dB(A). Insgesamt sind Abweichungen von bis zu etwa 5 dB(A) vom angegebenen Wert als normal anzusehen und stellen für sich genommen keine Nichtübereinstimmung dar.
| Element | Bezug | Wert |
|---|---|---|
| Toleranz bei der Standgeräuschprüfung | UN‑Regelung Nr. 92, §§ 3.3 und 8 | bis zu 3 dB(A) |
| Unsicherheit einer Feld‑Schallpegelmessung | maximal zulässige Abweichung zwischen den 3 Messungen | ≈ 2 dB(A) |
| Insgesamt als normal anzusehende Abweichung | — | ≈ 5 dB(A) |
Wann eine Messung nicht gültig ist
- Messungen mit nicht professionellen Geräten (Schallpegelmesser der Klasse 2 oder generische Geräte, ohne Kalibrierung);
- Messungen in anderen Abständen oder Positionen als den angegebenen;
- Prüfungen in geschlossenen Räumen, in der Nähe von Wänden oder Fahrzeugen, oder bei hohem Hintergrundgeräusch;
- Messungen mit entferntem oder verändertem dB‑Killer: in diesem Fall erlischt die Konformität der Genehmigung.
Haben Sie einen auffälligen Messwert?
Wenn der unter den oben beschriebenen Bedingungen gemessene Wert weiterhin auffällig ist, kontaktieren Sie uns und fügen Sie bei:
- ein einziges, durchgehendes Video der Prüfung, in dem das Gerät (Marke und Modell), die Mikrofonposition, die Motordrehzahl am Drehzahlmesser und der Wert zu sehen sind, mit der vollständigen Abfolge Drehzahl → Gaswegnahme → Höchstwert;
- Fotos der Schalldämpfer innen und außen;
- die seit dem Einbau gefahrenen km.
Die Unterlagen werden von unserer technischen Abteilung gemäß den geltenden Vorschriften bewertet.
Bezüge: UN‑Regelung Nr. 92 · UN‑Regelung Nr. 41 · Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 · ISO 5130. Siehe auch: Roadsitalia Zulassungsbescheinigungen.